ב וצריכי דאי אשמועינן קמייתא בהא קאמר רבי יהודה משום דממונא אבל גבי ערלה דאיסורא אימא מודי ליה לר' מאיר ואי איתמר בהא בהא קאמר ר' מאיר אבל בההיא אימא מודי ליה לר' יהודה צריכי:
2 Und beides ist nötig. Würde nur das erste gelehrt worden sein, [so könnte man glauben,] R. Jehuda vertrete nur hierbei seine Ansicht, weil es sich um eine Geldangelegenheit handelt, beim Ungeweihten aber, wobei es sich um ein kanonisches Verbot handelt, pflichte er R. Meír bei. Und würde nur das andere gelehrt worden sein, [so könnte man glauben,] R. Meír vertrete seine Ansicht nur da, während er dort R. Jehuda beipflichte. Daher ist beides nötig.